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Um was geht es beim kommunalen Förderprogramm?Im Rahmen der Städtebauförderung werden über das kommunale Förder- und Geschäftsflächenprogramm Sanierungsmaßnahmen unterstützt. Wie hoch die Förderung ausfällt, ist abhängig unter anderem von der Art des Vorhabens. Das kommunale Förderprogramm umfasst Fassadengestaltungs- und weitere Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen wie auch Entsiegelungs- und Hofbegrünungsmaßnahmen. Um die Identität und das historische Stadtbild Neunburgs vorm Wald zu bewahren, hat der Stadtrat eine Gestaltungsfibel verabschiedet. Mit dieser werden die Anforderungen an die bauliche Gestaltung von Gebäuden im Sanierungsgebiet geregelt. Sie erhalten diese kostenlos im Rathaus oder Sie können sie auch auf der Internetseite der Stadt herunterladen. Bitte informieren Sie sich vor einer Baumaßnahme über die gestalterischen Anforderungen!
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Welche Förderprogramme gibt es?Förderung des Wohnungsbaus für Familien mit Kindern bis 14 Jahren (oder mit Kindern, die innerhalb von zehn Jahren hinzugeboren werden) + Verschiedene Programme für energieeinsparende Maßnahmen in Gebäuden + Förderung von Photovoltaikanlagen + Immobilienbesitzer in der Alt- und Vorstadt, die die Fassade, die Dachflächen oder die Einfriedungen und Hofräume gestalten oder instand setzen möchten + Immobilienbesitzer in der Alt- und Vorstadt, die bauliche Mängel an ihren Immobilien ausbessern möchten + Immobilienkäufer in der Alt- und Vorstadt oder einem Ortsteil mit Dorferneuerungsmaßnahme, die eine bestehende Immobilie erwerben und einer dauerhaften Wohn-oder Geschäftsnutzung zuführen + Förderung baulicher Maßnahmen zur Ertüchtigung und Anpassung von Ladenlokalen, Verkaufsflächen und Geschäfts-, Dienstleistungs- und Gastronomieräumen im Zentralen Versorgungsbereich
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Wie viel Zuschuss bekommt man?Die Höhe der Zuschüsse sind abhängig vom jeweiligen Förderprogramm. Beispielsweise wird bei der Förderung des Wohnungsbaus für Familien bei Erwerb oder Übertragung eines unbebauten Grundstücks 5.000 Euro als Zuschuss ausgezahlt; wenn der Erwerb oder die Übertragung nach dem 1. Januar 2009 erfolgt ist oder bei Erwerb oder Übertragung eines bebauten Grundstücks. Der Ankauf einer Immobilie im Sanierungsgebiet wird mit 10 % des Kaufpreises, max. aber mit 10.000 Euro gefördert. Für Instandsetzungsmaßnahmen wie Fasssadengestaltung ist ein Höchstbetrag je Maßnahmenbereich auf 10.000 Euro festgelegt. Es gilt eine Höchstgrenze von 30% der zuwendungsfähigen Kosten (Baukosten und Baunebenkosten).
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Wie erhält man die Zuschüsse?Die Förderanträge wie auch Informationen über Umfang und Voraussetzungen für die Fördermittel finden Sie auf der Internetseite der Stadt www.neunburg.de/foerderprogramme. Reichen Sie den Antrag mit ggf. weiteren Bestätigungen ein. Beispielsweise benötigen Familien zusätzlich eine Notariatsurkunde, eine Fertigstellungsanzeige oder einen gleichwertigen Nachweis sowie die Meldebestätigung. Für Sanierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen sind Anträge auf Förderung zusammen mit den weiteren geforderten Unterlagen vor Maßnahmenbeginn bei der Stadt einzureichen.
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Was wird zum Beispiel bezuschusst?+ Erneuerung des Putzes + Anstrich der Fassade + Neueindeckung des Daches + Ersatz oder Aufarbeitung der Fenster + Sanierung der Balkone + Erneuerung der Dachrinnen und Fallrohre + Ersatz der Haustür + Sanierung der Kingel-; Sprech- und Briefkastenanlage + Sanierung der Balkone
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